Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle DJ-Leistungen von manulive (Manuel Seiler) bei Hochzeiten, Firmenevents, Privatfeiern und sonstigen Veranstaltungen. Vertragspartner ist die Person oder das Unternehmen, das die Leistung bucht (im Folgenden „Veranstalter“). Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und einen Monat gültig. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter das Angebot schriftlich (auch per E-Mail) oder telefonisch annimmt und manulive die Buchung bestätigt. Der Termin ist erst nach Eingang einer etwaigen vereinbarten Anzahlung verbindlich reserviert.
3. Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistung (Spielzeit, Equipment, Licht, Mikrofon, Zusatzleistungen) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Musikauswahl erfolgt nach den im Vorgespräch besprochenen Wünschen; die konkrete Gestaltung vor Ort liegt im künstlerischen Ermessen des DJs. Eine Verlängerung der Spielzeit ist nach Absprache vor Ort möglich und wird nach dem vereinbarten Stundensatz verrechnet.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Bei Buchung ist eine Anzahlung von 50 % fällig, der Restbetrag spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung. Anfahrtskosten außerhalb des im Angebot genannten Gebiets werden gesondert verrechnet. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG).
5. Stornierung durch den Veranstalter
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bereits geleistete Anzahlungen werden bei Stornierung nicht rückerstattet, sofern nicht anders vereinbart. Darüber hinaus gelten folgende Stornogebühren, bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis:
bis 28 Tage vor der Veranstaltung: zusätzlich zur geleisteten Anzahlung 25 %
bis 7 Tage vor der Veranstaltung: zusätzlich zur geleisteten Anzahlung 50 %
danach: 100 %
6. Verhinderung des DJs
Kann manulive den Termin aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) nicht wahrnehmen, bemüht sich manulive um einen gleichwertigen Ersatz-DJ. Ist das nicht möglich oder lehnt der Veranstalter den Ersatz ab, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter stellt rechtzeitig vor Beginn kostenlos zur Verfügung: einen geeigneten, trockenen und ebenen Aufbauplatz, eine abgesicherte Stromversorgung (230 V) in unmittelbarer Nähe, freie Zufahrt bzw. Parkmöglichkeit zum Ausladen sowie bei längeren Einsätzen Verpflegung und Getränke für den DJ. Der Aufbau erfolgt in der Regel am Tag vor der Veranstaltung oder nach Vereinbarung.
8. Behördliche Meldungen, AKM und Genehmigungen
Der Veranstalter ist allein dafür verantwortlich, dass alle für die Veranstaltung erforderlichen Meldungen, Anmeldungen und Genehmigungen rechtzeitig eingeholt und die anfallenden Gebühren bezahlt werden. Dazu zählen insbesondere:
– die Anmeldung der Musiknutzung bei der AKM und die Bezahlung der Lizenzgebühren, sofern die Veranstaltung öffentlich ist bzw. eine Meldepflicht besteht;
– eine allfällige Veranstaltungsanmeldung oder -genehmigung bei Gemeinde bzw. Behörde nach dem jeweiligen Landes-Veranstaltungsgesetz;
– die Einhaltung von Lärmschutzauflagen, Sperrstunden, Jugendschutz- und Sicherheitsvorschriften am Veranstaltungsort.
manulive übernimmt keine Haftung für Kosten, Strafen oder Nachteile, die aus fehlenden oder verspäteten Meldungen entstehen. Muss die Veranstaltung deswegen abgebrochen oder die Lautstärke behördlich reduziert werden, bleibt der Anspruch auf das vereinbarte Honorar bestehen.
9. Lautstärke und Sicherheit
Der DJ richtet sich nach den Vorgaben des Veranstaltungsorts und des Veranstalters. Er ist berechtigt, die Leistung zu unterbrechen oder zu beenden, wenn die Sicherheit von Personen oder Equipment gefährdet ist (z. B. durch Witterung, fehlende Absicherung oder Übergriffe), ohne dass der Honoraranspruch entfällt.
10. Haftung
Der Veranstalter haftet für Schäden am Equipment von manulive, die durch ihn oder seine Gäste verursacht werden. manulive haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden; dies gilt nicht für Personenschäden. Für die Einhaltung behördlicher Auflagen gilt Punkt 8.
11. Foto- und Videoaufnahmen
manulive darf während der Veranstaltung Foto- oder Videoaufnahmen des DJ-Setups für die eigene Werbung (Website, Social Media) anfertigen. Gäste werden dabei nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters bzw. der abgebildeten Personen erkennbar gezeigt. Der Veranstalter kann der Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen.
12. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Bei Verträgen, die mit Verbrauchern im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon oder über die Website) geschlossen werden, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein Rücktrittsrecht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, für deren Erbringung ein bestimmter Termin vereinbart ist. Für eine Stornierung gilt Punkt 5.
13. Schlussbestimmungen
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz meines Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Sämtliche von diesen AGB abweichenden Vereinbarungen bedürfen unbedingt der Schriftform.
EU-Streitschlichtung: Ich bin nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: Oktober 2026